doch keine Hiobsbotschaft

Wednesday, 6. June 2007
Das ging nochmal gut.
Nach §20 Absatz 3 des hessischen Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmäler darf die Erschliessung sich maximal um 1 Woche verzögern. Andernfalls sind Erschädigungszahlungen zu leisten.

Nochmal Glück gehabt :-)

Hiobsbotschaft

Saturday, 2. June 2007
Heike und Pierre haben uns heute darauf aufmerksam gemacht, dass das Landesamt für alten Kram eine Ausgrabungsstätte im Baugebiet angelegt hat.

Hoffen wir einmal, dass es nicht zu weitreichenden Verzögerungen bei der Erschliessung kommt und wir möglichst bald anfangen können zu bauen.